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Aufnahmeantrag und Datenschutzordnung

Verein & Service

Mitgliedschaft & Formulare

Werde Teil unserer starken Gemeinschaft beim SV Birkenfeld 1946 e. V. – wähle zwischen dem klassischen PDF-Weg oder dem digitalen Online-Antrag.

Der klassische Weg: Formulare als PDF

Du möchtest den Antrag lieber ausdrucken und handschriftlich ausfüllen? Hier findest du alle offiziellen Dokumente als PDF zum Download:

Alternativ digital beitreten

Online-Aufnahmeantrag

Fülle das Formular einfach direkt hier aus. Der Antrag wird verschlüsselt an unsere Mitgliederverwaltung übermittelt.

Aufnahmeantrag SV Birkenfeld

Mitgliedsbeiträge

Kinder (bis 13 Jahre) – 35 € / Jahr
Jugendliche (14 bis 17 Jahre) – 45 € / Jahr
Erwachsene (ab 18 Jahre) – 75 € / Jahr

(Gültig ab 01.01.2026. Der höhere Beitrag gilt ab dem auf den Geburtstag folgenden Kalenderjahr.)

(Falls der Antragsteller unter 18 Jahre alt ist, bitte hier die Daten der Erziehungsberechtigten eintragen)

SEPA-Lastschriftmandat

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE26ZZZ00000587321

Zahlungsart: Wiederkehrende Zahlung (Vereinsbeitrag)

Ich ermächtige den SV Birkenfeld 1946 e. V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom SV Birkenfeld auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen.

Impressum

SV Birkenfeld 1946 e. V.
In der Au, 2
97834 Birkenfeld

Handelsregister: VR 200893
Registergericht: Amtsgericht Würzburg

Vertreten durch:
Philipp Schebler und René Redelberger

Kontakt:
E-Mail: mail [at] sv-birkenfeld.de

Redaktionell verantwortlich:
Volker Hörning | info [at] sv-birkenfeld.de

EU-Streitschlichtung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucherstreitbeilegung / Universalschlichtungsstelle:
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Quelle: eRecht24

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